Kirchlicher Datenschutz und Datenschutz nach der DSGVO werden häufig als getrennte Welten wahrgenommen. Bei der 94. Sitzung des GDD-Erfa-Kreises Bayern am 18. September in München zeigte sich ein anderes Bild: Erstmals waren kirchliche Datenschutzaufsicht und betrieblicher kirchlicher Datenschutz gemeinsam in das Programm eingebunden. Ein wichtiger Schritt zu mehr fachlichem Austausch über die Grenzen der unterschiedlichen Datenschutzordnungen hinweg.
Einen besonderen Rahmen dafür bot die Karmeliterkirche im Herzen Münchens. Dort trafen sich Datenschutzbeauftragte, Aufsichtsbehörden und Wissenschaft zur 94. Sitzung des bayerischen Erfahrungsaustauschkreises der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD).
Das fachlich vielfältige Programm reichte von grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes im digitalen Wandel bis zu aktuellen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. Dr. Michaela Hermes, betriebliche Datenschutzbeauftragte der Erzdiözese München und Freising, sprach über das Menschliche in Zeiten des Wandels und den kirchlichen Datenschutz im Lichte der „Magnifica Humanitas“. Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München widmete sich der „menschlichen Unvollkommenheit als Rechtsprinzip“. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, gab schließlich einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
Zwei Datenschutzordnungen im Dialog
Für das KDSZ Bayern hatte die Tagung eine besondere Bedeutung. Die GDD ist traditionell stark durch den Datenschutz nach der DSGVO und die Arbeit betrieblicher Datenschutzbeauftragter geprägt. Der kirchliche Datenschutz mit seinem eigenständigen Recht und seinen eigenen unabhängigen Aufsichtsbehörden ist dort bislang weniger präsent.
In München wurde nun eine Brücke geschlagen: Mit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten einer Erzdiözese und dem KDSZ Bayern als kirchlicher Datenschutzaufsicht waren beide Perspektiven des kirchlichen Datenschutzes in das Programm eingebunden.

Foto: Daniela Will, Prof. Dirk Heckmann, Dr. Michaela Hermes
Die 94. Sitzung des GDD-Erfa-Kreises Bayern fand in der Karmeliterkirche in München statt.
„Eigenes Recht – gemeinsame Maßstäbe“
Unter diesem Leitgedanken stellte das KDSZ Bayern Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Praxis der kirchlichen Datenschutzaufsicht vor. Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer war dabei insbesondere die besondere europarechtliche Konstruktion des kirchlichen Datenschutzes von Interesse: Die katholische Kirche verfügt über ein eigenständiges Datenschutzrecht und eine eigene unabhängige Datenschutzaufsicht.
An konkreten Beispielen aus der Aufsichtspraxis wurde zugleich deutlich, wie ähnlich die Herausforderungen sind. Cloud-Dienste, Künstliche Intelligenz, Informationssicherheit oder die praktische Umsetzung von Betroffenenrechten beschäftigen kirchliche und staatliche Aufsichtsbehörden ebenso wie betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Foto: Vortrag des KDSZ Bayern
„Eigenes Recht – gemeinsame Maßstäbe“: Einblicke in Recht, Aufsicht und Praxis des KDSZ Bayern.
Gemeinsame Fragen, gemeinsamer Austausch
Dass die GDD den kirchlichen Datenschutz diesmal sowohl aus Sicht des betrieblichen Datenschutzes als auch aus Sicht der Aufsicht in ihren Erfahrungsaustausch einbezogen hat, haben wir deshalb besonders begrüßt.
Denn eigenständiges kirchliches Datenschutzrecht bedeutet keine fachliche Abgrenzung. Die DSGVO bildet den europäischen Bezugsrahmen, technische Entwicklungen machen vor unterschiedlichen Rechtsordnungen nicht halt und viele praktische Herausforderungen sind ohnehin dieselben.
Eigenes Recht und gemeinsame Maßstäbe sind daher kein Widerspruch. Der Austausch zwischen betrieblichem Datenschutz, kirchlicher und staatlicher Aufsicht sowie Wissenschaft bietet vielmehr die Chance, voneinander zu lernen und gemeinsam tragfähige Lösungen für die Praxis zu entwickeln.
Unser Dank gilt den Leitenden des GDD-Erfa-Kreises Bayern für die Einladung und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die interessanten Gespräche und Diskussionen.
