
Dürfen Pfarreien und Ordinariate Adressdaten für einen Spendenaufruf bereitstellen? Wann ist eine Auswahl nach Altersgruppen gerechtfertigt? Und wie werden Werbewidersprüche zuverlässig berücksichtigt? Eine neue Veröffentlichung der KDSZ-Praxisreihe unterstützt kirchliche Stellen bei der Bearbeitung solcher Anfragen.
Kirchliche Mitgliederverzeichnisse dienen der Erfüllung kirchlicher Aufgaben. In der Praxis fragen beispielsweise Caritasverbände, Einrichtungen der katholischen Erwachsenenbildung oder Abteilungen eines Ordinariats Adressdaten an, um zu Veranstaltungen einzuladen, kirchliche Veröffentlichungen zu bewerben oder um Spenden zu bitten.
Die Praxishilfe „Mitgliederdaten für kirchliche Werbung und Fundraising“ erläutert, worauf die verantwortlichen Stellen bei der Auswahl, Weitergabe und anschließenden Verwendung achten müssen. Sie richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Pfarreien und Ordinariaten sowie an betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Anhand konkreter Beispiele behandelt sie die Rechtsgrundlagen, die Zuständigkeit für die Datenbereitstellung und die Begrenzung auf die tatsächlich benötigten Daten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auswahl nach Altersgruppen und der Abgrenzung zum Profiling: Eine Altersabfrage ist anders zu beurteilen als eine automatisierte Bewertung der vermuteten Spendenbereitschaft.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Werbewidersprüchen. Sie müssen auch dann zuverlässig umgesetzt werden, wenn sie unmittelbar bei einer Einrichtung eingehen, die selbst keinen Zugriff auf das Mitgliederverzeichnis hat.
Vier Grundsätze erleichtern den Einstieg. Ein praktischer Prüfablauf am Ende führt durch die Bearbeitung einer konkreten Datenanfrage – von der Klärung des Zwecks und der Verantwortung bis zur sicheren Bereitstellung, Dokumentation und Löschung.
KDSZ-Praxishilfe_Mitgliederdaten für kirchliche Werbung und Fundraising_V1.1 - PDF
