Infothek
In der Infothek finden Sie Hinweise, Leitfäden und Hintergrundinformationen zum kirchlichen Datenschutzrecht sowie praktische Hilfen für Einrichtungen und Betroffene.
Merkblätter
Kurzüberblicke und praktische Hinweise zu datenschutzrechtlichen Themen.
Leitfäden
Ausführlichere Handreichungen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
Leitfäden und Merkblätter
Diese Dokumente unterstützen Einrichtungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen im kirchlichen Bereich.
- Hier finden Sie in Kürze weitere Inhalte
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht basiert auf dem kirchlichen Datenschutzrecht.
Häufige Fragen - FAQ
Wofür steht die Abkürzung KDSZ?
Die Abkürzung KDSZ steht für Katholisches Datenschutzzentrum. Insgesamt gibt es fünf Katholische Datenschutzaufsichten in Deutschland. Sie befinden sich auf der Seite des KDSZ Bayern, das zuständig ist für die bayerischen (Erz-)Bistümer.
Warum gilt hier nicht die EU-DSGVO?
Den Kirchen wurde das Recht eingeräumt, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, insofern eine der staatlichen Datenschutzaufsicht vergleichbare Aufsicht eingerichtet wird. Für katholische Einrichtungen gilt daher das KDG, das Kirchliche Datenschutzgesetz.
Wo finde ich Vorlagen für den Datenschutz?
Wir fördern die Zusammenarbeit der kirchlichen Stellen und den Austausch von Vorlagen untereinander, veröffentlichen allerdings aktuell keine eigenen Vorlagen.
Wie erreiche ich das KDSZ Bayern?
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Zunächst sollten Sie versuchen, eine die Frage oder ein Problem mit der Stelle zu klären, die die Daten verarbeitet. Hierfür können Sie sich immer an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Ist ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, so könnten Sie sich auch zunächst an den internen Ansprechpartner für den Datenschutz wenden. Die Kontaktdaten finden Sie beispielsweise im Intranet, in den Schulungsunterlagen Ihrer letzten Schulung zum Datenschutz oder in der Datenschutzerklärung auf der Homepage. Wurde kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt, können Sie sich immer an die verantwortliche Stelle direkt wenden.
Im Übrigen hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht - auch ohne Einhaltung des Dienstwegs über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus besteht das Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf.
Auch gegen einen sie betreffenden Bescheid der Datenschutzaufsicht hat die betroffene Person das Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf.
Wann muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?
Eine Meldung ist erforderlich, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder verloren wurden und ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht.
Fehlt in der Emaildresse nicht ein .de oder .com? Ist das wirklich so richtig?
Die Emailadresse ist so richtig. Das KDSZ Bayern macht mit der top-level-Domain .bayern seine Verbundenheit zu Bayern deutlich. Insgesamt gibt es fünf Katholische Datenschutzaufsichten. Aber nur eines davon liegt in Bayern und ist für die bayerischen (Erz-)Bistümer zuständig.
Wer muss eine Datenschutzverletzung melden?
Die verantwortliche kirchliche Stelle ist verpflichtet, Datenschutzverletzungen an die zuständige Datenschutzaufsicht zu melden.
Wann muss eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Bestellung ist erforderlich, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind oder eine Einrichtung regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet.
Weitere Informationen
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns über das Kontaktformular erreichen.
