Medienkompass veröffentlicht: Orientierung für die kirchliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Wann gilt das Medienprivileg für kirchliche Einrichtungen? Welche rechtlichen Anforderungen sind bei der Veröffentlichung von Fotos, Videos und personenbezogenen Informationen zu beachten? Und wann ist eine Einwilligung erforderlich? Mit dem neuen KDSZ-Medienkompass veröffentlicht das Katholische Datenschutzzentrum Bayern eine umfassende Praxishilfe für die journalistisch-redaktionelle Arbeit kirchlicher Stellen.

Kirchliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit, Datenschutz und Persönlichkeitsschutz. Gerade bei Foto- und Filmaufnahmen, Interviews, Berichten über Veranstaltungen oder Veröffentlichungen in sozialen Medien entstehen regelmäßig rechtliche Fragen.

Der KDSZ-Medienkompass erläutert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Medienprivilegs nach § 55 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Er zeigt insbesondere auf, wann eine Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken dient und deshalb besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterscheidung zwischen journalistischer Berichterstattung und allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit. Denn nicht jede Veröffentlichung einer kirchlichen Pressestelle fällt automatisch unter das Medienprivileg. Ebenso wenig ist für jede Veröffentlichung personenbezogener Informationen oder Fotografien eine Einwilligung erforderlich.

Der Medienkompass behandelt darüber hinaus das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KUG), die besonderen Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen sowie die rechtlichen Anforderungen bei der Weitergabe von Informationen und Fotografien an externe Medien.

Sieben Praxisblätter für die tägliche Arbeit

Ergänzt wird der Medienkompass durch sieben eigenständige Praxisblätter. Sie greifen typische Fragestellungen aus der kirchlichen Medienarbeit auf und bieten konkrete Prüfschritte, Fallbeispiele und Entscheidungshilfen.

Die Praxisblätter behandeln unter anderem Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen, die Berichterstattung über Kinder und Jugendliche, die Unterscheidung zwischen datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Einwilligungen nach dem Kunsturhebergesetz sowie die rechtliche Prüfung von Pressemitteilungen und Pressebildern für externe Medien.

Ein systematischer Prüfablauf unterstützt Verantwortliche dabei, das jeweils anwendbare Datenschutzrecht zu bestimmen und die Zulässigkeit einer geplanten Veröffentlichung zu beurteilen.

Der Medienkompass richtet sich insbesondere an Mitarbeitende kirchlicher Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeit, journalistisch Tätige in kirchlichen Medien, Verantwortliche in Pfarreien und Einrichtungen sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Fachlicher Austausch und Unterstützung

Bei der Schlussredaktion wurde das Katholische Datenschutzzentrum Bayern von Herrn Neumann, stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten (GKP), fachkundig beraten. Seine Hinweise und Anregungen aus der journalistischen Praxis haben dazu beigetragen, den Medienkompass weiterzuentwickeln und die Anforderungen der kirchlichen Medienarbeit praxisnah aufzugreifen.

Das KDSZ Bayern bedankt sich herzlich für diese wertvolle Unterstützung.

Online-Seminar am 8. Dezember 2026: Medienprivileg im kirchlichen Datenschutz

Gemeinsam mit der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten (GKP) stellt das Katholische Datenschutzzentrum Bayern den Medienkompass in einem kostenlosen Online-Seminar vor.

Termin: Dienstag, 8. Dezember 2026
Uhrzeit: 11:00 bis 12:30 Uhr
Format: Online-Seminar
Teilnahme: Kostenlos

Unter dem Titel „Medienprivileg im kirchlichen Datenschutz“ erläutert der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl, welche Möglichkeiten das Medienprivileg für die journalistisch-redaktionelle Arbeit kirchlicher Einrichtungen eröffnet und welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind.

Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

  • Das Medienprivileg nach § 55 KDG und seine praktischen Auswirkungen
  • Die Abgrenzung journalistisch-redaktioneller Tätigkeiten von allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit
  • Das Verhältnis zwischen Medienprivileg und dem Recht am eigenen Bild bei Fotoveröffentlichungen
  • Praktische Leitlinien und Entscheidungshilfen für kirchliche Pressestellen, Medien und Einrichtungen

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende kirchlicher Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeit, Journalistinnen und Journalisten sowie weitere Interessierte, die mit der Veröffentlichung personenbezogener Informationen und Bildmaterial befasst sind.

Anmeldung und Teilnahme

GKP-Mitglieder erhalten die Zugangsdaten per E-Mail. Weitere Interessierte können sich über die Online-Anmeldung der GKP anmelden.

Teilnehmende GKP-Mitglieder erhalten ein Fortbildungszertifikat der GKP.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der eingesetzten Videokonferenzplattform finden sich in den Datenschutzhinweisen der GKP zu Zoom.

Medienkompass und Praxisblätter herunterladen

Der KDSZ-Medienkompass und die sieben ergänzenden Praxisblätter stehen kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung.

KDSZ-Medienkompass – Medienprivileg und journalistisch-redaktionelle Tätigkeit nach § 55 KDG

KDSZ-Medienkompass_V1.2- PDF

Ergänzende Praxisblätter 1 bis 7

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-01_V1.0- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-02_V1.1- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-03_V1.1- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-04_V1.0- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-05_V1.1- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-06_V1.0- PDF

KDSZ-Medienkompass-Praxisblatt-07_V1.0- PDF

Mit dem Medienkompass möchte das Katholische Datenschutzzentrum Bayern dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und eine verantwortungsvolle, rechtssichere kirchliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.