Neufassung von KDG und KDG-DVO beschlossen – Anpassung interner Datenschutzmaßnahmen erforderlich

DDSB-Konferenz veröffentlicht Arbeitshilfe zur Umsetzung der KDG-Novelle

Die Vollversammlung des Verband der Diözesen Deutschlands hat am 24. November 2025 die Neufassungen des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz beschlossen. Die überarbeiteten Regelwerke modernisieren das kirchliche Datenschutzrecht und passen es an aktuelle rechtliche sowie praktische Anforderungen an.

Mit dem Inkrafttreten der Neufassungen zum 1. März 2026 sind alle kirchlichen Verantwortlichen – etwa Kirchengemeinden, Einrichtungen der Caritas, Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstige kirchliche Rechtsträger – aufgerufen, ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es sicherzustellen, dass interne Prozesse, Dokumentationen und organisatorische Maßnahmen weiterhin den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der katholischen Kirche in Deutschland möchte die Einrichtungen hierbei unterstützen. Zu diesem Zweck werden Informations- und Orientierungshilfen bereitgestellt, die einen Überblick darüber geben, ob und in welchen Bereichen sich aus den Neufassungen Anpassungsbedarf ergeben kann.

Im Fokus stehen insbesondere die zentralen datenschutzrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen, etwa:

  • die Überprüfung der Datenschutzorganisation innerhalb der Einrichtung,
  • die Aktualisierung von Verarbeitungsverzeichnissen und Dokumentationen,
  • die Bewertung bestehender technischer und organisatorischer Maßnahmen,
  • sowie die Anpassung interner Prozesse und Richtlinien.

Die bereitgestellten Hinweise sollen Verantwortlichen dabei helfen, strukturiert zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht und welche Schritte gegebenenfalls erforderlich sind, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen weiterhin zuverlässig zu erfüllen.

Zur Arbeitshilfe (PDF)